sind Kleinrentner, Menschen mit geringem Einkommen, alle Empfänger von Arbeitslosengeld II (= Hartz-IV, SGB II)), Empfänger von Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerber, Flüchtlinge, Verchuldete. Sie sind einkaufsberechtigt, wenn sie den Bescheid von ARGE oder Sozialamt über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung vorlegen können oder wenn sie als Haushaltsvorstand über weniger als € 750 verfügen, zuzüglich € 250 für jede erwachsene Person und € 150 für jedes Kind des Haushalts (Nachweis durch Vorlage des Renten- oder Einkommensbescheids).
Berechtigte erhalten einen Kundenausweis, der beim ersten Besuch des Tafelladens ausgestellt wird und bei jedem Einkauf vorzulegen ist. Er wird ausgestellt nach Unterzeichnung einer Erklärung, in der die Kunden bestätigen, dass sie zu dem Kreis der Bedürftigen gehören und ihren Ausweis unverzüglich nach Wegfall der Voraussetzungen zurückgeben werden. Damit folgt die FREIBURGER TAFEL e.V. den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.
Kontakt: info@freiburger-tafel.de
Seit Eröffnung des Tafelladens am 21. Juli 1999 wurden bereits ca. 5.000 Kundenkarten (Stand 2010) ausgegeben, Tendenz steigend. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im April 2008 in Freiburg 10 437 Männer und Frauen arbeitslos; hinzu kommen auch nicht wenige Menschen, die Grundsicherung (im Alter) erhalten.
Die Freiburger Tafel erreicht aus verschiedenen Gründen nicht alle potentiellen Kunden. Immerhin konnten im Jahr 2007 von Montag bis Freitag in den insgesamt 4 Stunden Öffnungszeit täglich im Durchschnitt 184 Personen Waren für sich oder ihre Familien erstehen. Diese Zahl wächst stetig: Von Januar bis Mai 2010 waren es bereits 228 Personen täglich. Somit konnten mehrere hundert Personen am Tag mit preisgünstigen Lebensmitteln versorgt werden.
Verständlicherweise bedeuten die steigenden Zahlen auch eine wachsende Herausforderung und Belastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.